1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Matronixx GmbH und regeln die Voraussetzungen und den Umfang der Serviceleistungen der Matronixx im Rahmen der Matronixx Gewährleistung. Diese Bestimmungen treten am 1.1.2002 bis auf Widerruf in Kraft und können jederzeit durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Firma Matronixx.

2. Geltungsbereich
Matronixx gewährt 2 Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum auf alle Geräte.

3. Umfang der Serviceleistungen im Rahmen der Matronixx Gewährleistung
3.1 Matronixx behebt Fehler, die nachweislich auf Werksfehlern beruhen und die Gebrauchstüchtigkeit des Gerätes beeinträchtigen.
3.2 Der Service wird in der Form geleistet, dass mangelhafte Teile nach Wahl von Matronixx instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Sofern die Kosten für die Instandsetzung eines Gerätes in einem objektiven Missverhältnis zum Zeitwert des Gerätes stehen, ist Matronixx berechtigt, anstatt der Instandsetzung dem Kunden ein gleichwertige Gerät zur Verfügung zu stellen.
3.3 Ausschluss von Serviceleistungen
Ansprüche auf Serviceleistungen sind ausgeschlossen:
 a) bei Schäden, die durch unsachgemäße oder zweckwidrige Behandlung
     - insbesondere Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung
     - oder unsachgemäße Reparatur aufgetreten sind
 b) falls Schäden durch Ergänzungs- oder Zubehörteile verursacht wurden, die nicht von Matronixx freigegeben sind
 c) falls ein Gerät durch hierfür nicht autorisierte Werkstätten oder Personen geöffnet oder repariert worden ist,
     insbesondere wenn hierdurch der Fehler verursacht worden ist
 d) bei Schäden, die durch gewerbliche Benutzung entstanden sind
 e) falls das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört ist
 f) bei Schäden, die auf chemische und elektrochemische Einwirkungen von Wasser zurückzuführen
 g) bei Vorliegen von Schönheitsfehlern, welche die Funktionssicherheit und -tauglichkeit des Gerätes nicht beeinflussen.
 h) bei Bruchschäden an leicht zerbrechlichen Teilen wie Plastik oder Glühlampe
 i) bei Kunststoffbruch , sofern diese nicht auf einen Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind
 j) bei Verschleiß-, Verbrauchs- bzw. Ersatzteilen

4. Durchführung der Serviceleistungen
4.1 Zeigen sich während der Laufzeit der Gewährleistung Mängel, die - trotz der Hinweise in der Bedienungsanleitung zur Beseitigung einer Störung - vom Kunden nicht zu beheben sind, so sind diese unverzüglich unter Angabe der konkreten Störung schriftlich geltend zu machen.
4.2 Zur Entgegennahme von Serviceansprüchen und zur Durchführung von Serviceleistungen ist nur der Matronixx Kundendienst befugt.
4.3 Die Serviceleistungen durch den Matronixx Kundendienst werden während der Matronixx Geschäftzeiten von Montag bis Freitag durchgeführt.
4.4 Serviceleistungen werden nur durchgeführt, wenn dem Servicepersonal des Matronixx Kundendienstes der original Kaufbeleg vorgelegt wird.
4.5 Falls nichts anderes vereinbart ist, müssen defekte Geräte vom Kunden (Gebraucher) in die Werkstatt der Matronixx GmbH nach München gebracht werden, reparierte Geräte müssen von dort wieder abgeholt werden. Transport, Transportkosten und Transportrisiken gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Der Versand darf vom Kunden grundsätzlich nur in der original Verpackung durchgeführt werden. Eine Reparatur vor Ort bzw. eine Abholung des defekten Geräts durch den Kundendienst der Matronixx GmbH kann ausschließlich in der Bayrischen – Region erfolgen. In diesem Fall werden die Wegekosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.6 Ausgetauschte Teile des Gerätes gehen in das Eigentum von Matronixx über und sind dem Servicepersonal zu überlassen, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Matronixx leistet Gewähr für fachgerechte Ausführung der Serviceleistungen. Bei einer fehlerhaften Serviceleistung hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung.
5.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Gerät selbst entstanden sind, es sei denn, Matronixx bzw. deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt

6. Erfüllungsort und Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort ist der Sitz der Matronixx GmbH in München. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt und die Vertragspartner verpflichten sich die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dieser wirtschaftlicher am nächsten kommt.